Tahlschafts-SkipassGültig nur auf den Anlagen der Cortina d'Ampezzo, San Vito di Cadore, Auronzo/Misurina Skigebiet: 140 Pistenkilometer
Dolomiti SuperskiGültig auf 450 Aufstiegsanlagen, die 1.220 Pistenkilometer erschließen.
Neuheit
Alle Skipässe ab 8 Tagen unabhängig ob Talschaftskipass oder Dolomiti Superskipass werden automatisch auf eine wiederaufladbare Chipkarte gespeichert, welche my dolomiti skicard heißt.
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Informationen
Der Skipass ist ein persönlicher Ausweis, durch den Namen oder das Foto des Inhabers gekennzeichnet, nicht übertragbar, nicht umtauschbar und kann nicht ersetzt oder verändert werden
Zu Saisonbeginn und-ende ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich
Skipass Verkaufsbedingungen
1) Der Skipass ist ein persönlicher Ausweis, durch den Namen oder das Foto des Inhabers gekennzeichnet, nicht übertragbar, nicht umtauschbar und kann nicht ersetzt oder verändert werden. Der Mehrtagesskipass ist durch die Buchstaben M (für Männer), F (für Frauen), S (für Senioren), J (für Kinder) B (für Kinder unter 8 Jahren) gekennzeichnet.
2) Mit der Unterschrift für die Annahme des kostenlosen Skipasses mit Foto (B) für das minderjährige Kind (Ausweis erforderlich) erklärt der Empfänger, die Bestimmungen für Fahrgäste zu kennen, die Verantwortung bei Benützung der Anlagen durch das Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, daß die Benützung der Anlagen unter direkter Beaufsichtigung erfolgt.
3) Für jegliche Art von Ermäßigung (Kinder, Senioren, Behinderte) ist ein Ausweis erforderlich. Selbsterklärungen, um in den Genuss ermäßigter Angebote zu kommen, werden als nicht geeignete Dokumente angesehen.
4) Die Skipassdauer kann nicht verlängert werden und der Umtausch von Talschaftsskipässen auf Dolomiti Superski-Skipässe und umgekehrt ist nicht möglich.
5) Der Inhaber des Datenträgers (Skipass bzw. Skiwertkarte) ist für die korrekte Handhabung desselben verantwortlich; der Datenträger bleibt Eigentum der Ausgabestelle.
6) Entzogene und mutwillig beschädigte Skipässe werden weder rückerstattet noch durch neue ersetzt. Im Falle eines verlorenen Skipasses wird der Skipass, ausgenommen Tages- und Halbtageskarten, nur ersetzt falls die Nummer des Datenträgers angeführt werden kann; als Bearbeitungsgebühren wird ein Beitrag von € 5,00 verrechnet. Diese Summe wird auch bei Fund des Original-Skipasses nicht rückerstattet. Der Ersatzskipass ist, falls möglich, ab dem darauffolgenden Tag der Meldung gültig.
7) Der Skipass muss bei Entwertung nach Aufforderung des Liftpersonals oder der Inspektoren vorgewiesen werden um die eigene Identifizierung zu ermöglichen.
8) Jedem Missbrauch, Weitergabe und insbesondere Tausch folgt der Entzug oder die Annullierung des Skipasses. Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten.
9) Die Skiwertkarte ist übertragbar und gilt nur in der Saison, für die sie ausgestellt wird.
10) Die Fahrkarte (Skipass oder Skiwertkarte) erfüllt die Auflagen der Steuerquittung (Dekret vom 30. Juni 1992, Art. 1) und muss für die gesamte Dauer der Fahrt aufbewahrt werden.
11) Es wird nicht dafür gehaftet, daß alle Anlagen in Betrieb und alle Pisten im DOLOMITI SUPERSKI Gebiet befahrbar sind. Zu Saisonbeginn und Saisonende (nach dem 25.03.2007) ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb auf Grund der Schneelage und der Skifahreranzahl möglich.
12) Die Annahme der Saisonkipässe und 12 Tage Wahlabo in der Saison (siehe aber Art. 11) wird bis zum 25.03.2007 garantiert: sollten die Schneelage und die Skifahreranzahl den Betrieb der Anlagen nach diesem Datum ermöglichen, so werden die Saisonskipässe bis zum 25.04.2007 von den offenen Anlagen angenommen.
13) Die Einstufung der Pisten ist unverbindlich: die Befahrbarkeit aller Pisten wird nicht garantiert. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Skipisten außerhalb dr Betriebszeiten verboten.
14) Der Skipass wird nicht rückerstattet, außer aus Kulanzgründen bei Skiunfällen und in diesem Fall nur wenn es sich um einen Mehrtageskipass mit Namen oder Foto handelt.
Der Skipass muß - im Interesse des Verunglückten - so schnell wie möglich, d.h. innerhalb des Verfallsdatums, in der Hauptskipassausgabestelle abgegeben werden. Für die Rückerstattung ab dem Rückgabetag sind folgende Unterlagen notwendig: - Skipass als Voraussetzung für die Rückerstattung der nicht benutzten Tage. - ärztliche Bescheinigung ausgestellt von einem Arzt, der im Dolomiti Superski-Gebiet tätig ist oder im Krankenhaus, wo der Verlezte eingeliefert wurde. Aus dieser Bescheinigung muß hervorgehen, daß der Skipassinhaber wegen der Veletzung nicht mehr skilaufen kann. Die Errechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgefahrenen Skipasstage. Das gleiche gilt für die Rückvergütung der Saisonskipässe (siehe Info-Saisonsskipässe). Für den Tagesskipass ist keine Rückerstattung möglich. Begleitpersonen haben kein Anrecht auf Rückerstattung.
15) Der Skifahrer fährt auf eigenes Risiko und Gefahr. Jeder Skifahrer muß sich so verhalten, daß er weder andere Personen gefährdet, noch Personen oder Dingen Schaden zufügt. Der Skifahrer hat die Fahrweise seinem Können anzupassen und die Gelände-, Sicht- und Schneeverhältnisse, sowie die durch Hinweistafeln gebotenen Vorschriften zu beachten.
16) Mitteilung zum Datenschutz (Art. 13 des G.D. 196/2003): die gesammelten Daten (des Benützers des Datenträgers „my dolomiti skicard“) werden mit äußerster Sorgfalt nach den Bestimmungen des Gesetzes 675/96 und seinen darauffolgenden Veränderungen und Ergänzungen Behandelt, nur um die gewünschten Dienstleistungen zu erbringen und Informationen/ Aktualisierungen zuzusenden. Der Benützer hat jederzeit das Recht laut Artikel 13 des Gesetzes 675/96, den Service abzumelden, indem er an Dolomiti Superski, 39048 Wolkenstein schreibt oder eine E-mail an info@DolomitiSuperski.com sendet.