Wie alarmiert man die Bergrettung?

Die einheitliche regionale Notrufnummer: 118. Die einheitliche europäische Notrufnummer: 112.
Die wichtigste Regel bei der Absetzung eines Notrufs besteht darin, Ruhe zu bewahren und die Fragen des Gesprächspartners möglichst klar zu beantworten. Darüber hinaus sollten folgende allgemeine Anweisungen befolgt werden:

1.    Geben Sie die Daten zur Identifizierung des Verunglückten (Name, Nachname, Wohnort) sowie die Nummer an, mit welcher der Notruf abgesetzt wurde, und, wenn möglich, eine weitere Mobil- oder Festnetztelefonnummer (die erste Nummer könnte beispielsweise im Notfall besetzt sein, einen schwachen Akku aufweisen, einen Netzbetreiber mit geringer Netzabdeckung nutzen etc.).
2.    Beschreiben Sie das Unfallszenario mit wenigen Worten und machen Sie Angaben zur Uhrzeit des Geschehens, zur Beteiligung eventueller Dritter, zur Anzahl der Verunglückten und zu deren allgemeinem gesundheitlichem Zustand, sowie zu restlichen oder potenziellen Gefahrenquellen.

3.    Teilen Sie dem Mitarbeiter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 (118) folgende Informationen zu den Betroffenen mit:
- Bewusstseinszustand/Bewusstlosigkeit;
- vorhandene oder fehlende, gleichmäßige oder unregelmäßige Atmung (Atembeschwerden);
- vorhandene Blutungen etc.

 

Es ist äußerst wichtig, dass Sie sich von den Einsatzsachbearbeitern befragen lassen, insbesondere von jenen der Notrufnummer 118, denn auf Grundlage der zusammengetragenen Informationen wird jedem Notruf ein Schweregradkodex zugewiesen und der Rettungseinsatz mit den für den jeweiligen Zweck am besten geeigneten Ressourcen geplant.

Befragung durch den Einsatzsachbearbeiter

4.    Beschreiben Sie den Ort, an dem sich der Unfall ereignet hat und geben Sie zu dessen einfacheren Lokalisierung Bezugspunkte an, indem Sie dabei vom „Allgemeinen“ zum „Besonderen“ übergehen (Gebiet, Gebirgsgruppe, Hang, Wanderweg – Route – Klettersteig, Tal, Rinne – Felsband – Gebirgskamm – Schlucht/Klamm etc., wenn möglich unter exakter Angabe des Ortsnamens). Liefern Sie, wenn möglich, etwaige Koordinaten im Format WGS84, bzw. „Grad“ – „Minuten“ – „Sekunden“ + „Höhe“ >> z. B. 46° 03’ 13,55” N – 12° 10’ 33,20” E + 387 m.
5.    Beschreiben Sie die Wetterlage an Ihrem Standort und schildern Sie vor allem die Sichtverhältnisse (z. B. „500 Meter Luftlinie“, „durchgehend bewölkter Himmel ab etwa 2.300-2.400 Höhenmetern“, „teils dunstig“ usw.), Windverhältnisse oder andere bedeutende Wetterereignisse (Regen, Hagel, Schnee, Eis) mit besonderer Genauigkeit.
6.    Melden Sie potenzielle Flughindernisse in der Umgebung äußerst präzise, vor allem in Bezug auf horizontale Hindernisse wie Fernleitungen und elektrische Leitungen, Materialseilbahnen und Seilriesen, Seilbahnen/Kabinenbahnen und Sessellifte, gespannte Seile jeglicher Art, oberirdische Telefonleitungen und jedes andere Hindernis, das die Sicherheit des Hubschrauberrettungsdienstes und der Anwesenden gefährden könnte (z. B. Masten, Unterholz auf Weiden, Bleche, verschiedenste Materialien, Rucksäcke und Kleidungsstücke usw.).

7.    Melden Sie jegliche Neuigkeiten und liefern Sie nützliche Hinweise, die zur Erleichterung des Einsatzes beitragen können, wie beispielsweise die Anwesenheit weiterer Personen vor Ort, die dem Unfall beiwohnten und insbesondere, ob sie Hilfe leisten können (z. B. Rettungssanitäter, Personal des CNSAS, Bergführer usw.), bestimmte Hindernisse und/oder situationsbedingte Schwierigkeiten in Bezug auf den Verunglückten und die Zugänglichkeit der Unfallstelle (Wanderwegenetz, Saumpfade usw.).
8.    Stehen Sie dem Mitarbeiter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 (118) auch nach Tätigung des Notrufs sowie den Rettungsmannschaften vor Ort zur Verfügung, bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie, verletzte Personen zu beruhigen. Halten Sie sich stets an einem sicheren Ort mit Netzabdeckung auf. 

WÄHLEN SIE EINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ

 

Dolomiti Emergency Onlus: 

  • Die gemeinnützige Organisation ist im Gebiet Cortina und im gesamten Dolomitenraum tätig. Gegen Einzahlung eines jährlichen Beitrags (22,00 € oder 10,00 € für Minderjährige) bietet sie ihren Mitgliedern einen Versicherungsschutz, der 90 % der Kosten für die Vermisstensuche, den Rettungsdienst sowie die Bergung und den Transport mit allen Rettungsmitteln, einschließlich des Einsatzes eines Hubschraubers im gesamten europäischen Raum, deckt. Es handelt sich dabei um jene Kosten, die nicht vom nationalen/regionalen Gesundheitsdienst getragen werden und deshalb von den Versicherten übernommen werden müssen.
  • Dolomiti Emergency ist eine gemeinnützige Organisation, deren Ziel darin besteht, das im Laufe der Zeit entwickelte und an die Berggebiete angepasste Rettungs- und Noteinsatzmodell aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Der direkte, unmittelbare Nutzen der Dolomiti Emergency Onlus fällt folglich einzig und allein auf das Territorium zurück und besteht in der Förderung von Rettungseinsätzen zu Gunsten der Bergbewohner, Bergsteiger, Wanderer, Skifahrer und all jener, die sich aus verschiedenen Gründen in die Berge begeben. 


Weitere Informationen und Abschluss einer Versicherung


Die Sektion Cortinas des italienischen Alpenvereins CAI (Club Alpino Italiano):

  • Die Sektion von Cortina d’Ampezzo des CAI wurde 1882 unter dem Namen „Sektion Ampezzo“ („Sezione Ampezzo“) des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ins Leben gerufen. Jedes Jahr organisiert die Sektion zahlreiche Aktivitäten: klassische Bergtouren, Feierlichkeiten anlässlich der wichtigsten Jahrestage des CAI und Büchervorstellungen. Darüber hinaus bemüht sich die Sektion um die Instandhaltung lokaler Wanderwege und die Popularisierung der Leidenschaft für die Berge in unterschiedlichster Form.
  • Der Beitritt in den italienischen Alpenverein CAI ist automatisch mit einem Versicherungsschutz für den Bergrettungsdienst (gültig sowohl für alle im Sektionsprogramm vorgesehenen Aktivitäten als auch für die von den Mitgliedern in den Bergen privat ausgeübten Aktivitäten) sowie mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung (gültig allein für die im Sektionsprogramm vorgesehenen Aktivitäten) verbunden. Die Unfallversicherung kann auch auf jene Aktivitäten ausgedehnt werden, welche von den Mitgliedern als Privatpersonen ausgeübt werden.

 

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